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Träfflista för sökning "hsv:(SAMHÄLLSVETENSKAP) hsv:(Juridik) hsv:(Juridik och samhälle) ;spr:ger"

Sökning: hsv:(SAMHÄLLSVETENSKAP) hsv:(Juridik) hsv:(Juridik och samhälle) > Tyska

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1.
  • Lerm, Johannes (författare)
  • Einführung in das schwedische Kartellrecht mit Vertiefungshinweisen
  • 2011
  • Ingår i: Freilaw – Freiburg Law Students Journal. - Freiburg : Freilaw e.V.. - 1865-0015. ; :2
  • Tidskriftsartikel (övrigt vetenskapligt/konstnärligt)abstract
    • Mit diesem Artikel soll ein erster, allgemeiner Überblick über das schwedische Kartellrecht vermittelt und dem Leser Vertiefungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Die kursiv in Klammern geschriebenen Worte geben jeweils die schwedischen Fachausdrücke wieder. Bezüglich der Verwendung einiger Fachausdrücke ist folgendes zu bemerken: Das Kartellrecht wird in Schweden als „Wettbewerbsrecht" (konkurrensrätt), der weiterführende Begriff Wettbewerbsrecht (der u.a. auch Regelungen zum unlauteren Wettbewerb, irreführender Werbung, usw. enthält) als „Marktrecht" (marknadsrätt) bezeichnet. Das Kartellrecht ist hauptsächlich im Wettbewerbsgesetz (konkurrenslag) geregelt.
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2.
  • von der Heiden, Gregor, 1974- (författare)
  • Gespräche in einer Krise : Analyse von Telefonaten mit einem RAF-Mitglied während der Okkupation der westdeutschen Botschaft in Stockholm 1975
  • 2009
  • Doktorsavhandling (övrigt vetenskapligt/konstnärligt)abstract
    • When crises develop, people are confronted with difficulties beyond those experienced in normal everyday activities.  Due to the perceived threats inherent to such situations, familiar behaviors may prove ineffective, and such attempts can pose dangerous and unpredictable risks. Crises are extreme situations, occurring at the very edges of human experience. Oral communication in such situations cannot be casual; the seriousness of the situation demands exceptional communicative performance on the part of the participants. Therefore, certainties about everyday communication conventions are called into question. The following work examines conversations during which the participants were involved in an extreme situation. In this particular crisis, a politically motivated kidnapping, the personal involvement of the interlocutors is substantial. A clear and present fear of the situation escalating and the possibility of a failure to anticipate the resulting reactions from the other party(ies) characterize the communicative acts of those involved. Recorded telephone calls during the occupation of the West German Embassy in Stockholm by members of the Red Army Faction (RAF) on April 24, 1975 comprise the basis for this analysis. One of the occupiers speaks with various interlocutors located in an adjacent embassy building. These interlocutors are relatives of the hostages, the Swedish Minister of Justice, and a German official charged with leading the negotiations. In this study, the communicative processes of the crisis are reconstructed. In order to show how the interlocutors attempt to reach their goals in this tense situation with the resources available to them, as well as what they in fact achieve, ethnographic methods of analysis have been employed. This study shows how, despite strong conflicting interests and motives, a shared reality is built through the actions of the interlocutors. The interaction between two key figures in the early stages of the crisis can even be characterized as a form of coalition building. An explanation as to why this collaboration is not retained in the subsequent course of the events, however, leading to an escalation of the situation, is also presented. Furthermore, the following work sets forth qualities needed to interactively build a coalition in a precarious crisis situation, which has arisen between parties characterized by diametrically opposed aims.
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3.
  • Bakardjieva Engelbrekt, Antonina, 1963- (författare)
  • Das Recht des unlauteren Wettbewerbs in Bulgarien
  • 1994
  • Ingår i: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Internationaler Teil. - 0435-8600. ; , s. 671-677
  • Tidskriftsartikel (refereegranskat)
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4.
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5.
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6.
  • Bögelein, Nicole, et al. (författare)
  • Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe in Schweden – Ein Vergleich mit dem deutschen System : [Fine and Imprisonment for non-payment in Sweden – A comparison with the German system]
  • 2022
  • Ingår i: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform. - : Walter de Gruyter GmbH. - 0026-9301 .- 2366-1968. ; 105:2, s. 102-112
  • Tidskriftsartikel (refereegranskat)abstract
    • In der Diskussion über die Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland wird Schweden häufig zum Vergleich herangezogen, allerdings ist das genaue Vorgehen weitgehend unbekannt. Der vorliegende Text stellt die Vorgehensweise bei der Verhängung und Vollstreckung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen in Schweden dar und zieht den Vergleich zu Deutschland. Genau wie in Deutschland werden auch in Schweden viele Geldstrafen über Strafbefehle verhängt, dort muss der/die Verurteilte dem Strafbefehl allerdings zustimmen. Wesentliche Unterschiede zeigen sich bei den Tagessatzhöhen, die in Schweden von Gesetzes wegen deutlich niedriger sind (5 €–100 €). Die Berechnung erfolgt dort zudem nach dem Einbußeprinzip, nicht wie in Deutschland nach den Nettoeinkommensprinzip. Die Vollstreckung verhängter Geldstrafen übernimmt in Schweden nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das Amt für Beitreibung (Kronofogden). Weiterhin werden nur dann Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt, wenn Zahlungsunwilligkeit vorliegt – im Jahr 2019 in 13 Fällen. Das liegt wohl v. a. an der schwedischen Haltung, die den Zweck der Geldstrafe nicht darin sieht, alle unbezahlten Geldstrafen in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln, sondern sie im Falle von Zahlungsunfähigkeit fallen zu lassen. Kronofogden prüft zweijährlich, ob der/die Verurteilte inzwischen bezahlen kann. Ist dies nicht der Fall, so verjähren die Strafen nach 5 Jahren. Von den 2015 verhängten Geldstrafen wurden 41,4 % durch Verjährung beendet. Das zeigt den hohen Anteil zahlungsunfähiger Verurteilter. 
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7.
  • Debaenst, Bruno (författare)
  • Belgien
  • 2021
  • Ingår i: Konfliktlösung im 19. und 20. Jahrhundert. - Berlin : Springer Berlin/Heidelberg. - 9783662560754 - 9783662560761 ; , s. 651-660
  • Bokkapitel (refereegranskat)abstract
    • Die Geschichte der Konfliktlösung war in der belgischen (rechts-)historischen Forschung lange Zeit ein eher vernachlässigtes Thema. Seit den 1990er Jahren ist eine Verbesserung eingetreten, dank der Arbeiten von Ernst Holthöfer, des belgischen Staatsarchivs und leider auch dank der „Affaire Dutroux“. Dies hat zu einem verstärkten Interesse an der Justiz und ihrer Geschichte geführt. Im Jahr 2004 veröffentlichten (Rechts-)Historiker eine politische und soziale Geschichte der belgischen Justiz hieraus hervor gingen das staatlich finanzierte interdisziplinäre Forschungsnetzwerk „Justiz und Gesellschaft: politische und soziale Geschichte der Justizverwaltung in Belgien (1795-2005)“ und sein Nachfolger „Justiz und Bevölkerung – die belgischen Erfahrungen in internationaler Perspektive (1795-2015)“. Auf diese Weise wurden verschiedenste Aspekte der Geschichte der gerichtlichen Konfliktlösung untersucht. Die Geschichte der Mediation, der Schiedsgerichtsbarkeit und der außergerichtlichen Konfliktlösung wird dagegen eher vernachlässigt. 
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8.
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9.
  • Inwinkl, Petra (författare)
  • Abschlussprüferaufsicht in Österreich nach der EU-Reform
  • 2016
  • Ingår i: Die Wirtschaftsprüfung. - : Institut der Wirtschaftspruefer in Deutschland. - 0340-9031. ; :19, s. 1053-1061
  • Tidskriftsartikel (refereegranskat)abstract
    • Mit der Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform 2014 führt das österreichische Abschlussprüfer-Aufsichts- gesetz in der Frage der Aufsicht über Abschlussprüfer und den Voraussetzungen, unter denen diese zur Durch- führung von Abschlussprüfungen berechtigt sind, die Errichtung einer letztverantwortlichen und unab- hängigen Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde ein. Um insgesamt die Prüfungsqualität nachhaltig zu sichern bzw. zu verbessern, gehören zu den Kernaufgaben der berufsstandsunabhängigen Organe und Inspektoren der weisungsfreien Organisationseinheit die Durchführung von Qualitätssicherungsprüfungen, Inspektionen und Untersuchungen, die Verhängung von Sanktionen, die Zustimmung zu Berufsgrundsätzen und Standards für die interne Qualitätssicherung sowie Prüfungsstandards, die Beaufsichtigung der Einhaltung der Fort- bildungsverpflichtung sowie die Registrierung von Abschlussprüfern. Obwohl kritisch diskutiert, wird im Gegensatz zur Neukonzeption des deutschen Aufsichtsrechts das System der Bescheinigungen in Österreich bis auf weiteres fortgeführt.
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10.
  • Inwinkl, Petra (författare)
  • Der neue europäische Regelungsrahmen für Abschlussprüfungen und dessen geplante Umsetzung im schwedischen Recht
  • 2015
  • Ingår i: Zeitschrift für Recht & Rechnungswesen (RWZ). - Wien : LexisNexis Verlag ARD Orac. - 1018-3779. ; :92, s. 394-402
  • Tidskriftsartikel (refereegranskat)abstract
    • Der vorliegende Beitrag betrachtet die geplanten Änderungen im schwedischen Recht, die anlässlich des neuen europäischen Regelungsrahmens für Abschlussprüfungen ab Mitte des Jahres 2016 für alle Mitgliedstaaten der EU anwendbar sind. Eingang finden die Änderungen der Abschlussprüferrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. 5. 2006 (Änderungsrichtlinie 2014) und die neu erlassene Abschlussprüferverordnung 2014 in die schwedische Rechtsordnung primär durch Adaptierung des geltenden Wirtschaftsprüfungs- und Kapitalgesellschaftsrechtes. Die seitens der schwedischen Regierung eingesetzte und mit der Umsetzung betraute Expertenkommission erarbeitete ein umfangreiches Analyse- und Gesetzgebungspaket welches dem Justizministerium am 1. Oktober 2015 präsentiert wurde zur anschließenden Vorlage der Beschlussfassung durch den Schwedischen Reichstag. Zentraler Bestandteil dieses Beitrages betrifft das geplante Umsetzungsvorhaben Schwedens infolge der Änderungsrichtlinie 2014 und Abschlussprüferverordnung 2014 mit primärem Fokus auf die darin formulierten Wahlrechte.
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